Die Feststellung der individuellen Befähigung ist durch den Nachweis eines Gutachtens einer gerichtlich beeideten Sachverständigen über die Durchführung eines Fachgespräches (allenfalls mit Arbeitsprobe) als Beweismittel möglich.
Dieses Service biete ich seit geraumer Zeit an, da ich seit 2004 als Prüferin der steirischen Landesinnung für den Bereich Permanent Make-up, Wimpernverlängerung und Visagismus mit dieser Aufgabe betraut bin. Ich begleite Sie am letzten Abschitt Ihres Weges zum Gewerbeschein und in die Selbstständigkeit!
Die Termine für die Arbeitsprobe finden ungefähr alle 6 Wochen in Wien oder Graz statt und die Kosten betragen € 416,- netto.
Gerichtlich beeidigte Erfahrung
Arbeitsproben in folgenden Bereiche sind möglich*: