GUTACHTEN

Meine Sachverständigendienstleistungen umfassen folgende Bereiche:

Zertifizierte Expertise

Liste der Gerichtssachverständigen

Schadensgutachten

Ich führe unabhängige, fachlich fundierte Beratungen und Begutachtungen zu unschönen Permanent Make-up Arbeiten durch.

  • Schadensdokumentation
  • Evaluierung der möglichen Ursache
  • Prüfung und Dokumentierung der vorhandenen Unterlagen
  • Gutachterliche Stellungnahme zu Schadensursache
  • Gutachterliche Stellungnahme zu Verantwortlichkeit
  • Angaben zum zukünftigen Instandsetzungs- und Reparaturbedarf
  • Kostenschätzung der Mangelbeseitigungsarbeiten
  • Reparaturvorschläge zur Verschönerung

Beweissicherung

Um bei Permanent Make-up im Nachhinein nicht in einen Beweisnotstand zu kommen, ist es oftmals erforderlich, den Schaden bzw. das Ausmaß der Ursache zu dokumentieren, bevor weitere Maßnahmen gesetzt werden. Im Rahmen der Beweissicherung gilt es, sämtliche Sachbestände vollständig und detailliert zu erfassen, so dass diese z. B. im Rahmen eines Verfahrens nachvollzogen werden können. Diese Beweissicherung muss objektiv erfolgen, was bedeutet, dass sowohl entlastende, als auch belastende Beweise zu sammeln sind.

Sachbeweise können z. B. Fotografien, Videoaufzeichnungen und Schriftstücke sein.

Kostenschätzung zu künftigen Reparaturarbeiten

Permanent Make-up ist Handarbeit. Ich werde nach bestem Wissen und Gewissen die besten Reparaturvorschläge erarbeiten, sodass unschöne Arbeiten optimiert werden können. Ebenso ist es möglich, den ungefähren Aufwand in Kosten vorzuplanen.

Gerichtlich beeidete Sachverständigen­gutachten

Gerichtlich beeidete Gutachterin für Ihren Gewerbeschein

Martina Silly-Gaube 

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Zuständiges Gericht HG Wien
Mitglied der Fachgruppe Kosmetik
Gerichtliche Eintragung im folgenden Bereich:
81,75.01 Permanent Make-up 



Versicherungsgutachten

Hierbei handelt es sich um eine Form des Privatgutachtens.
Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung als auch von Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung einer Schadensursache und Schadenshöhe heran gezogen.

Im Falle der Notwendigkeit eines solchen Gutachtens müssen die Versicherungsgesellschaften in der Regel auch die Kosten des Gutachtens tragen.

Schwerpunkte der Gutachtenerstattung:

  • Begutachtung und Plausibilitätsprüfung von Sach- und Haftpflichtschäden  
  • Schadensfeststellung, Schadensbewertung, Schadensdokumentation
  • Schadenshergangsanalysen
  • Zeitermittlung
  • Reparaturkostenermittlung

Privatgutachten

Ein Privatgutachten bezeichnet die Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch eine Gutachterin/einen Gutachter im Auftrag einer Partei anstatt des Gerichts. Es ist kein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung. Es dient idealer Weise zur Lösung von Problemen außerhalb des Gerichtes. Ursachen werden evaluiert, Lösungsvorschläge vorgebracht und oftmals Mediation zwischen den Parteien zur weiteren Schadensvermeidung eingebracht.

HINWEIS
Wird vor einem Prozess ein Gutachten von einer der streitenden Parteien bei einem Sachverständigen eingeholt, so kann dieses Gutachten im (eventuell folgenden) Prozess bei Gericht Verwertung finden, sofern beide Parteien zustimmen. Der Gegenpartei steht es jedoch frei, den Antrag zu stellen, ein Gegengutachten bei einem gerichtlich bestellten Sachverständigen einzuholen.

HONORAR FÜR PRIVATGUTACHTEN 
Beratung des Vorgehens anhand von verwertbaren Bildern per E-Mail: € 120,–
Begutachtung bei mir persönlich Standort Graz/Wien inkl. Privatgutachen: € 450,– bis € 700,– pro Schadensfall.
Alle Preise sind inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen USt.

Sollten Abweichungen auftreten, werden diese vorab bekannt gegeben.